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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Reparatur-, Wartungs- und Serviceaufträge, die Sie uns erteilen.

Stand:

Inhalt

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reparatur-, Wartungs-, Prüf- und Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern zwischen der Yilmaz Kfz Werkstatt (nachfolgend „Werkstatt“) und dem Auftraggeber.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.

Auftragserteilung und Kostenvoranschlag

Der Auftrag kommt zustande, wenn die Werkstatt den Auftrag annimmt oder mit der Ausführung beginnt. Der Auftragsumfang wird nach Möglichkeit in Textform festgehalten.

Auf Wunsch erstellen wir vor Beginn der Arbeiten einen Kostenvoranschlag. Zeigt sich während der Arbeiten, dass der veranschlagte Betrag wesentlich überschritten wird, informieren wir den Auftraggeber und holen dessen Zustimmung ein, bevor wir fortfahren.

Für die Erstellung eines aufwendigen Kostenvoranschlags oder für eine Fehlersuche kann eine Vergütung vereinbart werden. Diese wird bei Auftragserteilung angerechnet.

Preise und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Leistung, dem Zeitaufwand und den verwendeten Ersatzteilen. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vergütung ist bei Abnahme und Übergabe des Fahrzeugs sowie Aushändigung oder Übersendung der Rechnung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Fertigstellungstermin

Angaben zum Fertigstellungstermin erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögert sich die Fertigstellung durch höhere Gewalt, durch Lieferschwierigkeiten bei Ersatzteilen oder durch nachträglich beauftragte Zusatzarbeiten, verlängert sich die Frist entsprechend. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich.

Abnahme und Abholung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen.

Bei nicht rechtzeitiger Abholung kann die Werkstatt nach angemessener Fristsetzung ein ortsübliches Standgeld berechnen. Über die Höhe informieren wir vorab.

Sachmängelhaftung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachmängelhaftung. Ansprüche des Auftraggebers verjähren in zwei Jahren ab Abnahme des Auftragsgegenstandes.

Mängel sind der Werkstatt unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Der Werkstatt ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Für Teile, die der Auftraggeber selbst beistellt, übernehmen wir keine Sachmängelhaftung; unsere eigene Arbeitsleistung bleibt davon unberührt.

Erweitertes Pfandrecht

Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Fahrzeug zu.

Ersetzte Teile

Ersetzte Altteile werden entsorgt, sofern der Auftraggeber nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich deren Herausgabe verlangt. Gesetzliche Rücknahme- und Entsorgungspflichten bleiben unberührt.

Haftung

Die Werkstatt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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